Österreichischer Kinderreisepass: Antrag, Voraussetzungen und Vorschriften für das Passfoto
Ein Reisepass für Kinder wird oft schon kurz nach der Geburt benötigt, insbesondere wenn die Familie Auslandsreisen plant. Für die Beantragung eines österreichischen Kinderreisepasses gelten bestimmte Anforderungen an die Unterlagen und das Passfoto.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie einen Reisepass für Ihr Baby in Österreich beantragen, welche Kosten anfallen und welche Vorgaben für das Passfoto gelten.
Inhaltsverzeichnis
- Braucht mein Baby einen österreichischen Reisepass?
- Wer kann einen österreichischen Pass für ein Baby beantragen?
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines österreichischen Reisepasses für Babys
- Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines österreichischen Reisepasses für Babys erforderlich?
- Anforderungen an Passbilder für Babys in Österreich
- Erstellen Sie online ein Passfoto für Ihr Baby!
- Wie viel kostet ein österreichischer Kinderreisepass?
- Bearbeitungszeit und Abholung des Passes
- Beantragung eines österreichischen Kinderreisepasses im Ausland
- Häufig gestellte Fragen zu österreichischen Kinderpässen
Braucht mein Baby einen österreichischen Reisepass?
Kinder dürfen nicht im Reisepass der Eltern eingetragen werden und benötigen für internationale Reisen ein eigenes Reisedokument. Auch Neugeborene und Säuglinge müssen bei Grenzübertritten die geltenden Ausweispflichten erfüllen. Nachfolgend erfahren Sie, wann ein österreichischer Reisepass erforderlich ist und wer den Antrag stellen kann.
Braucht ein Neugeborenes oder ein Baby einen eigenen Reisepass?
Ja. Jedes österreichische Kind benötigt für Reisen ins Ausland einen eigenen Reisepass. Seit 2009 ist es nicht mehr möglich, Kinder im Reisepass eines Elternteils einzutragen. Deshalb muss jedes Kind mit einem eigenen gültigen Reisedokument reisen.
Ab welchem Alter kann ein österreichischer Kinderreisepass ausgestellt werden?
Für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses gibt es kein Mindestalter. Eltern können den Antrag stellen, sobald die Geburt des Kindes registriert wurde und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Reisepässe werden auch für Neugeborene und Säuglinge ausgestellt.
Wie lange ist ein österreichischer Kinderreisepass gültig? Die Gültigkeitsdauer eines österreichischen Reisepasses richtet sich nach dem Alter des Kindes:
- Kinder unter 2 Jahren: Reisepass gültig für 2 Jahre.
- Kinder von 2 bis 11 Jahren: Reisepass gültig für 5 Jahre.
- Kinder ab 12 Jahren: Reisepass gültig für 10 Jahre; der Pass enthält einen biometrischen Chip und Fingerabdrücke.
Wann ist für Auslandsreisen ein Reisepass erforderlich?
Ein österreichischer Reisepass wird in der Regel benötigt, wenn ein Baby ins Ausland reist. Innerhalb der Europäischen Union kann je nach Reiseziel auch ein österreichischer Personalausweis als Reisedokument ausreichen. Für Reisen in Länder außerhalb der EU ist jedoch meist ein gültiger Reisepass erforderlich.
Wer kann einen österreichischen Pass für ein Baby beantragen?
Der Antrag auf einen österreichischen Kinderreisepass muss von den Eltern oder anderen gesetzlichen Vertretern gestellt werden, die das Sorgerecht für das Kind besitzen. Bei minderjährigen Antragstellern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Muss das Baby persönlich anwesend sein? Ja. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich bei der Passbehörde anwesend sein. Diese Vorschrift gilt unabhängig vom Alter des Kindes, also auch für Neugeborene und Säuglinge. Die persönliche Vorsprache dient der Identitätsfeststellung. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr werden zudem Fingerabdrücke für den biometrischen Reisepass erfasst.
Das Kind muss bei der Beantragung persönlich bei der Passbehörde anwesend sein.
Besondere Regelungen bei gemeinsamer und alleiniger elterlicher Sorge
Wer den Antrag unterschreiben muss, hängt von der Sorgerechtssituation ab:
- Gemeinsame elterliche Sorge (zum Beispiel bei verheirateten Eltern): Beide Elternteile müssen der Ausstellung des Reisepasses zustimmen und den Antrag unterschreiben.
- Alleinige elterliche Sorge (zum Beispiel nach einer Scheidung oder bei einem allein sorgeberechtigten Elternteil): Der sorgeberechtigte Elternteil kann den Antrag allein stellen. Hierfür ist jedoch ein offizieller Nachweis über das alleinige Sorgerecht erforderlich, etwa ein Gerichtsbeschluss oder eine entsprechende behördliche Bescheinigung.
Das Antragsformular berücksichtigt auch besondere Familiensituationen. So können Antragsteller beispielsweise angeben, wenn ein Elternteil verstorben ist oder sein Aufenthaltsort seit mindestens sechs Monaten unbekannt ist.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines österreichischen Reisepasses für Babys
Für die Beantragung eines österreichischen Kinderreisepasses müssen Sie die erforderlichen Unterlagen vorbereiten, einen Termin vereinbaren und den Antrag persönlich einreichen. Die folgenden Schritte zeigen, wie das Verfahren abläuft.
Befolgen Sie die folgenden Schritte:
- Zuständige Behörde ermitteln. Reisepassanträge werden von den örtlich zuständigen Passbehörden bearbeitet:
- In Wien: Magistratische Bezirksämter.
- In anderen Städten und Gemeinden: Gemeindeamt oder Bezirkshauptmannschaft.
- Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor, die weiter unten in diesem Artikel aufgeführt sind.
- Termin vereinbaren: Für die Antragstellung ist in der Regel ein Termin erforderlich. Viele Behörden bieten eine Online-Terminbuchung an. Alternativ können Sie den Termin telefonisch über den Bürgerservice vereinbaren.
- Persönlich zur Antragstellung erscheinen: Das Kind und der gesetzliche Vertreter müssen persönlich zum Termin erscheinen. Diese persönliche Vorsprache ist auch für Neugeborene verpflichtend und dient der Identitätsprüfung. Unterschreiben Sie die Antragsformulare erst vor Ort in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Behörde. Bei Babys und Kleinkindern, die noch nicht selbst unterschreiben können, trägt der gesetzliche Vertreter den Namen des Kindes in Großbuchstaben in das vorgesehene Unterschriftsfeld ein.
- Gebühr bezahlen und Reisepass abholen. Sobald der Reisepass fertiggestellt wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Abholung. In der Regel muss der Pass bei derselben Behörde abgeholt werden, bei der der Antrag eingereicht wurde.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines österreichischen Reisepasses für Babys erforderlich?
Die zuständigen Behörden müssen die Identität des Kindes, seine österreichische Staatsbürgerschaft sowie die Berechtigung der antragstellenden Person überprüfen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Unterlagen sowie zusätzliche Nachweise, die je nach Situation erforderlich sein können.
Erforderliche Standardunterlagen
Für die Beantragung eines österreichischen Kinderreisepasses werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personenstandserklärung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein biometrisches Passfoto
Das Antragsformular und die Personenstandserklärung sind ausschließlich auf Deutsch verfügbar. Unterschreiben Sie die Formulare erst während des Termins in Anwesenheit eines zuständigen Mitarbeiters.
Nachweise zum Sorgerecht
Je nach Familiensituation können zusätzliche Dokumente zum Nachweis des Sorgerechts erforderlich sein:
- Heiratsurkunde, wenn die Eltern verheiratet sind.
- Erklärung über die gemeinsame Obsorge, wenn unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht vereinbart haben.
- Gerichtlicher Obsorgebeschluss, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.
- Nachweis der Obsorgeberechtigung, falls die Behörde einen zusätzlichen Beleg über die gesetzliche Vertretung verlangt.
Zusätzliche Unterlagen in besonderen Fällen
Je nach persönlicher Situation können weitere Dokumente erforderlich sein:
- Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als vier Wochen) für österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, wenn sich der Familienname geändert hat
- Beglaubigte deutsche Übersetzung und Apostille für fremdsprachige Dokumente, sofern erforderlich.
- Zusätzliche Anforderungen bei Antragstellung im Ausland:
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts im Aufenthaltsland (z. B. Visum oder Aufenthaltstitel)
- Nachweis der aktuellen Wohnanschrift (z. B. eine aktuelle Versorgungsrechnung oder ein vergleichbares Dokument)
Tragen die Eltern unterschiedliche Familiennamen, kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen. In solchen Fällen prüfen die Behörden die namensrechtlichen Voraussetzungen besonders sorgfältig. Gegebenenfalls müssen Eltern eine zusätzliche Erklärung zum Familiennamen des Kindes vorlegen.
Anforderungen an Passbilder für Babys in Österreich
Für Kinder und Erwachsene gelten bei österreichischen Reisepassfotos grundsätzlich dieselben biometrischen Vorgaben. Bei Babys und Kleinkindern berücksichtigen die Behörden jedoch, dass bestimmte Anforderungen nicht immer vollständig erfüllt werden können. Ein korrektes Passfoto ist entscheidend, da ungeeignete Bilder zur Ablehnung des Antrags führen können. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Anforderungen für Passfotos von Babys.
Das Passfoto muss die folgenden Vorgaben erfüllen:
- Fotoformat: 35 × 45 mm
- Das Gesicht sollte etwa zwei Drittel des Bildes einnehmen.
- Die maximale Kopfhöhe vom Kinn bis zum Scheitel beträgt 36 mm.
- Augenabstand (Zwischenaugenabstand): mindestens 8 mm bei Standardfotos; bei Säuglingen kann er aufgrund der Kopfanatomie etwas geringer sein.
- Die Augen müssen sich im oberen Bereich des Fotos befinden und gut sichtbar sein.
- Der Hintergrund muss einfarbig, hell und frei von Mustern sein, vorzugsweise hellgrau.
- Das Foto darf nicht älter als sechs Monate sein.
- Das Bild muss scharf, gut ausgeleuchtet und von hoher Qualität sein.
Bei Passfotos von Babys gelten zusätzlich einige spezielle Regeln:
- Das Baby muss allein auf dem Foto zu sehen sein. Das Bild darf ausschließlich das Kind zeigen. Falls Sie den Kopf des Babys stützen müssen, dürfen Hände, Arme oder andere Personen auf dem fertigen Foto nicht sichtbar sein.
- Die Augen sollten möglichst geöffnet sein: Das Baby sollte nach Möglichkeit mit geöffneten Augen in Richtung Kamera blicken. Bei sehr jungen Säuglingen werden jedoch geringfügige Abweichungen oft akzeptiert.
- Neutraler Gesichtsausdruck: Das Kind sollte möglichst ruhig in die Kamera schauen. Der Mund sollte geschlossen sein. Ein starkes Lächeln, Weinen oder Grimassen sind nicht zulässig.
- Keine Kopfbedeckungen: Mützen, Stirnbänder oder andere Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt. Ausnahmen gelten nur aus religiösen oder medizinischen Gründen. In solchen Fällen muss das Gesicht vollständig sichtbar bleiben.
Beispiel für ein österreichisches Passfoto für Babys:
Erstellen Sie online ein Passfoto für Ihr Baby!
Hier erfahren Sie, wie Sie ein Foto für den österreichischen Kinderreisepass aufnehmen, das den offiziellen Vorgaben entspricht und für die Passbeantragung verwendet werden kann.
Dank moderner Online-Fotodienste müssen Sie kein Fotostudio mehr aufsuchen, um ein hochwertiges Passfoto zu erhalten. Mit Visafoto können Sie in wenigen Minuten ein passkonformes Foto für den österreichischen Reisepass Ihres Kindes erstellen. Der Ablauf ist einfach und besteht aus nur zwei Schritten:
- Laden Sie ein Foto Ihres Kindes hoch, das bei Tageslicht aufgenommen wurde.
- Wählen Sie das Land und die Dokumentenart aus (Österreich – Reisepass).
Fertig. Visafoto übernimmt die weitere Bearbeitung automatisch. Das System passt das Bild an die österreichischen Passfoto-Anforderungen an und erstellt sowohl eine digitale Datei für Online-Anträge als auch eine druckfertige Version.
Bei Bedarf optimiert Visafoto außerdem die Bildqualität. Der Dienst kann Belichtung und Helligkeit verbessern, die Bildschärfe und Auflösung erhöhen sowie den Bildausschnitt korrigieren, wenn das Originalfoto zu eng zugeschnitten wurde.
Sie müssen nicht zwingend ein neues Foto aufnehmen. Wenn Sie bereits ein vorhandenes Passfoto besitzen, können Sie dieses einfach mit Ihrem Smartphone fotografieren und hochladen. Visafoto kann die Qualität der Aufnahme anschließend optimieren.
Entspricht das hochgeladene Foto bereits den erforderlichen Standards, werden keine unnötigen Änderungen vorgenommen.
Beispiel des Originalfotos:
Bearbeitetes Ergebnis:
Visafoto erreicht eine Akzeptanzquote von 99,7 % und hat bereits mehr als eine Million Fotos erfolgreich verarbeitet. Sollte ein Foto dennoch von einer Behörde abgelehnt werden, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung. Der Kundensupport steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Wie viel kostet ein österreichischer Kinderreisepass?
Die Gebühren für einen österreichischen Kinderreisepass hängen vom Alter des Kindes und der gewählten Bearbeitungsart ab. Im Folgenden erläutern wir die Kosten für österreichische Reisepässe für Babys.
- Bis zum 2. Geburtstag (Erstausstellung): gebührenfrei.
- Von 2 bis 12 Jahren: 44 Euro.
- Ab 12 Jahren: 112 Euro.
Bearbeitungszeit und Abholung des Passes
Die Ausstellung eines Reisepasses dauert einige Zeit, daher ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Reisetermin zu stellen. Hier erfahren Sie, wie lange die Bearbeitung in der Regel dauert und wie Sie den fertigen Reisepass erhalten.
Ein österreichischer Kinderreisepass wird bei regulärer Bearbeitung üblicherweise innerhalb von etwa fünf Arbeitstagen ausgestellt. Der fertige Reisepass wird nicht direkt bei der Behörde abgeholt, sondern per RSb-Brief an die angegebene Zustelladresse versandt.
Für besonders dringende Fälle stehen beschleunigte Verfahren zur Verfügung. Sie können zwischen einer Expressbearbeitung mit Zustellung innerhalb von drei Arbeitstagen und einem Ein-Tages-Expresspass mit Zustellung am nächsten Werktag wählen.
Die Gebühren für die Expressbearbeitung betragen:
Expresspass (Zustellung innerhalb von 3 Arbeitstagen):
- Kinder bis 12 Jahre: 67 Euro.
- Personen ab 12 Jahren: 148 Euro.
Ein-Tages-Expresspass (Zustellung am nächsten Arbeitstag):
- Kinder bis 12 Jahre: 245 Euro.
- Personen ab 12 Jahren: 326 Euro.
Beantragung eines österreichischen Kinderreisepasses im Ausland
Österreichische Staatsbürger können einen Reisepass für ihr Baby auch außerhalb Österreichs beantragen. Zuständig sind die österreichischen Botschaften und Generalkonsulate im jeweiligen Aufenthaltsland. Im Vergleich zur Antragstellung in Österreich können zusätzliche Nachweise erforderlich sein und die Bearbeitung dauert in der Regel länger. Nachfolgend erfahren Sie, wie das Verfahren im Ausland abläuft.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Wenden Sie sich an die österreichische Botschaft oder das Generalkonsulat in Ihrem Wohnsitzland. Die meisten Vertretungen bearbeiten Passanträge von österreichischen Staatsbürgern mit rechtmäßigem Aufenthalt im jeweiligen Land.
- Erforderliche Unterlagen vorbereiten: Bringen Sie die Originale sowie jeweils eine Kopie der erforderlichen Dokumente mit. Dazu gehören in der Regel:
- Geburtsurkunde des Kindes;
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft;
- Reisepässe der Eltern;
- Geburtsurkunden der Eltern;
- Heiratsurkunde (falls vorhanden);
- Biometrisches Passfoto des Kindes;
- Ausgefülltes Antragsformular;
- Nachweis über das Sorgerecht, falls die Eltern geschieden sind oder besondere Sorgerechtsregelungen bestehen.
- Termin vereinbaren: Die meisten österreichischen Vertretungen arbeiten ausschließlich nach Terminvereinbarung. Buchen Sie Ihren Termin rechtzeitig über das Online-System der Botschaft oder telefonisch.
- Persönlich zur Antragstellung erscheinen: Das Kind muss gemeinsam mit dem gesetzlichen Vertreter persönlich zum Termin erscheinen. Diese Vorschrift gilt auch für Neugeborene und Säuglinge. Während des Termins werden die Unterlagen geprüft, der Antrag entgegengenommen und die Gebühren bezahlt.
- Auf die Bearbeitung warten. Der Reisepass wird in Österreich produziert und anschließend an die zuständige Auslandsvertretung geschickt. Deshalb dauert die Bearbeitung im Ausland meist länger als innerhalb Österreichs. Je nach Standort sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei bis sechs Wochen rechnen. In vielen Fällen beträgt die reguläre Bearbeitungszeit vier bis sechs Wochen.
- Reisepass erhalten: Nach Fertigstellung des Reisepasses stehen in der Regel zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönliche Abholung bei der Botschaft oder dem Konsulat;
- Zustellung per Post, sofern die jeweilige Vertretung diesen Service anbietet.
Die Gebühren können je nach Auslandsvertretung leicht variieren. Typischerweise gelten folgende Kosten:
- Kinder unter 2 Jahren: gebührenfrei.
- Kinder von 2 bis 11 Jahren: 30 Euro.
Häufig gestellte Fragen zu österreichischen Kinderpässen
Kann ich mein Kind in meinen eigenen Reisepass aufnehmen?
Nein. Seit dem 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument. Ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils berechtigt Kinder nicht mehr zur Ein- oder Ausreise.
Muss mein Baby wirklich persönlich zum Passtermin kommen?
Ja. Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist für die Beantragung eines Reisepasses verpflichtend. Diese Regel gilt unabhängig vom Alter und betrifft daher auch Neugeborene und Säuglinge. Die Behörde muss die Identität des Kindes vor Ort überprüfen.
Darf ein Kleinkind mit geschlossenen Augen fotografiert werden?
Nein. Die Augen des Kindes müssen auf dem Passfoto geöffnet und erkennbar sein. Zwar gelten für Kinder unter 12 Jahren gewisse Erleichterungen bei der Kopfposition und den biometrischen Proportionen, die grundlegenden Anforderungen an die Sichtbarkeit des Gesichts bleiben jedoch bestehen.
Gibt es eine Expressoption für einen österreichischen Babypass?
Ja. Für Kinder stehen beschleunigte Bearbeitungsverfahren zur Verfügung. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gelten derzeit folgende Gebühren:
- Expresspass (Zustellung innerhalb von drei Arbeitstagen): 67–148 Euro.
- Ein-Tages-Expresspass (Zustellung am nächsten Arbeitstag): 245–326 Euro.
Benötigen Babys einen eigenen Reisepass für Reisen innerhalb des Schengen-Raums?
Ja. Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 ein eigenes gültiges Reisedokument. Die frühere Möglichkeit, Kinder im Reisepass eines Elternteils einzutragen, besteht nicht mehr.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raums reicht je nach Reiseziel ein gültiger österreichischer Personalausweis oder Reisepass aus.