Österreich: E-Card-Antrag und Foto
Die österreichische E-Card ist die offizielle Krankenversicherungskarte und ermöglicht den Zugang zu medizinischen Leistungen in Österreich. Sie dient als Nachweis des Versicherungsschutzes und erleichtert die Abrechnung beim Arzt oder im Krankenhaus. Zusätzlich kann die E-Card als Bürgerkarte genutzt werden, um sich online eindeutig zu identifizieren und elektronische Signaturen für Behördendienste – etwa bei der Steuererklärung oder bei Meldungen – zu leisten.
Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie Sie eine E-Card erhalten, wer eine solche Karte benötigt und wie Sie online ein konformes Foto für die österreichische E-Card erstellen können.
Inhaltsverzeichnis
- Wer braucht in Österreich eine E-Card?
- Automatische Ausstellung der E-Card
- Foto für den E-Card-Antrag einreichen
- Kriterien für das E-Card-Foto
- Erstellen Sie online ein Foto für die E-Card!
- Bearbeitungszeit der E-Card
- Übergangsphase und vorläufiger Gutschein für E-Card-Antragsteller
- Ist Ihre E-Card auch ohne Foto noch gültig?
Wer braucht in Österreich eine E-Card?
Die E-Card ist für alle Personen verpflichtend, die im österreichischen Sozialversicherungssystem versichert sind. Sie gilt als offizieller Nachweis des Krankenversicherungsschutzes und muss bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vorgelegt werden. Hier erfahren Sie, welche Bewohner und Versicherten eine solche erhalten müssen.
Alle in Österreich sozialversicherten Personen erhalten eine E-Card. Seit 2020 werden neue Karten grundsätzlich mit Foto ausgestellt. Daher benötigen alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 14. Lebensjahr eine E-Card mit Lichtbild. Bei Kindern bis 13 Jahre und 10 Monate bleibt zunächst kein Foto auf der E-Card aufgedruckt; ab dem 14. Geburtstag wird die Karte jedoch deaktiviert, wenn keine Ausnahme greift.
Auch ausländische Staatsangehörige, die in Österreich sozialversichert sind, müssen eine E-Card besitzen. Das betrifft unter anderem Personen mit Aufenthaltstitel, Arbeitsvisum oder EU-Freizügigkeitsnachweis. Drittstaatsangehörige müssen sich in der Regel persönlich registrieren und ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate), ihre Sozialversicherungsnummer sowie gültige Reisedokumente vorlegen. Ausnahmen von der Fotopflicht gelten unter anderem für Kinder unter 14 Jahren, Personen, die bei Ausstellung das 70. Lebensjahr vollendet haben, sowie für Versicherte mit einer Pflegestufe 4 bis 7.
Automatische Ausstellung der E-Card
Rund 85 % der Versicherten erhalten die neue E-Card mit Foto automatisch, sofern ein geeignetes Lichtbild bereits in einem österreichischen Register oder in einem amtlichen Dokument gespeichert ist. In diesen Fällen übernimmt das System das vorhandene Foto direkt für die E-Card – ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Die neue Karte wird rechtzeitig vor Ablauf der alten per Post zugestellt.
Die automatische Übernahme erfolgt unter anderem bei folgenden Dokumenten:
- Österreichischer Reisepass;
- Österreichischer Personalausweis;
- Österreichischer Führerschein im Scheckkartenformat;
- Fremdenpass;
- Konventionsreisepass;
- Aufenthaltstitel;
- Rot-Weiß-Rot-Karte;
- Daueraufenthalt – EU;
- Blaue Karte EU.
Auch Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte EU profitieren von der automatischen Fotoübernahme aus ihrem Aufenthaltstitel. Ist kein geeignetes Foto vorhanden, müssen Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein aktuelles biometrisches Passfoto einreichen.
Foto für den E-Card-Antrag einreichen
Eine E-Card mit eigenem Foto ist für die meisten Versicherten verpflichtend und dient dem Schutz vor Missbrauch im Gesundheitswesen. Wer kein aktuelles Behördenfoto hat, ist verpflichtet, ein Foto für die E-Card nachzubringen, da die E-Card sonst nicht mit Lichtbild personalisiert wird. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie das Foto korrekt einreichen und wer von der Fotopflicht ausgenommen ist.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Antragsformular für die E-Card aus.
- Bringen Sie ein aktuelles Passfoto mit, das den offiziellen Vorgaben für Ausweisbilder entspricht.
- Geben Sie die Unterlagen persönlich bei Ihrer regionalen ÖGK-Geschäftsstelle oder einer vorgesehenen Registrierungsstelle ab.
- Legen Sie dabei Ihre E-Card (falls vorhanden), einen gültigen Lichtbildausweis sowie einen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original vor.
Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie auf dem offiziellen E-Card-Portal.
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen kein Foto auf Ihrer E-Card erforderlich ist:
- Kinder unter 14 Jahren.
- Personen, die im Jahr der Ausstellung das 70. Lebensjahr vollenden.
- Versicherte mit Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7.
- Bei Inhaberinnen und Inhabern der Blauen Karte EU wird das Foto automatisch aus dem Aufenthaltstitel übernommen, da dieser im Scheckkartenformat ausgestellt wird und zugleich als Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung gilt.
Kriterien für das E-Card-Foto
Welches Foto kommt auf die E-Card? Welches Foto gehört auf die E-Card? Das Lichtbild für die österreichische E-Card muss den offiziellen Vorgaben entsprechen und orientiert sich an den Standards für österreichische Passfotos. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
- Format: 35 mm × 45 mm.
- Die Gesichtshöhe (vom oberen Haaransatz bis zum Kinn) beträgt etwa 34,5 mm. Zwischen Haaransatz und oberem Bildrand müssen rund 3 mm Abstand bleiben.
- Hintergrund: hellgrau, einfarbig, ohne Muster, Schatten oder störende Elemente.
- Gesichtsausdruck: neutral, Mund geschlossen, kein Lächeln.
- Blickrichtung: frontal in die Kamera; das Gesicht muss vollständig sichtbar und zentriert sein.
- Augen: geöffnet und klar erkennbar. Brillen sind nur aus medizinischen Gründen zulässig; Spiegelungen oder Reflexionen auf den Gläsern sind nicht erlaubt.
- Aktualität: Das Foto darf nicht älter als sechs Monate sein.
- Farbfoto (keine Schwarz-Weiß-Aufnahme).
Beispiel für ein E-Card-Foto:
Erstellen Sie online ein Foto für die E-Card!
Ein konformes E-Card-Foto können Sie auch online in wenigen Minuten erstellen.
Mit modernen Online-Tools ist kein Besuch im Fotostudio mehr erforderlich. Über den Service von Visafoto erstellen Sie schnell ein passendes Dokumentenfoto. Der Ablauf ist einfach:
- Laden Sie ein Foto hoch, das Sie bei Tageslicht aufgenommen haben.
- Wählen Sie Land und Format aus (z. B. Österreich, 35 × 45 mm).
Den Rest übernimmt das System. Visafoto passt Hintergrund, Größe und Kopfposition automatisch an die offiziellen Anforderungen an. Sie erhalten eine digitale Datei für Online-Anträge sowie eine Version im druckfertigen Format.
Beispiel eines Ausgangsfotos:
Bearbeitetes Ergebnis:
Mit einer Akzeptanzquote von 99,7 % und über 500.000 erfolgreich genehmigten Fotos erfüllt der Service die behördlichen Vorgaben zuverlässig – andernfalls erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung. Der Kundensupport ist rund um die Uhr erreichbar.
Bearbeitungszeit der E-Card
Hier erfahren Sie mehr über typische Bearbeitungszeiten und Faktoren, die sich darauf auswirken können, wie schnell Sie Ihre Karte erhalten.
Nachdem Sie Ihren Antrag und das Foto bei einer Geschäftsstelle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eingereicht haben, dauert die Ausstellung in der Regel zwei bis vier Wochen. Die neue E-Card wird anschließend per Post an Ihre gemeldete Adresse versendet.
In Zeiten hoher Auslastung oder wenn zusätzliche Prüfungen erforderlich sind, kann sich die Bearbeitung auf bis zu sechs Wochen verlängern. Den Status können Sie über das offizielle E-Card-Portal überprüfen. Bis zum Erhalt der neuen Karte nutzen Sie Ihre bisherige E-Card oder eine gültige Versicherungsbestätigung für Arztbesuche.
Übergangsphase und vorläufiger Gutschein für E-Card-Antragsteller
Wenn Sie aufgefordert werden, ein Foto für Ihre E-Card nachzureichen, beginnt ab dem Datum der Verständigung eine gesetzliche Übergangsfrist von 150 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums bleibt Ihr Versicherungsschutz uneingeschränkt bestehen.
Während der Übergangsfrist können Sie medizinische Leistungen weiterhin mit Ihrer bisherigen E-Card, Ihrer Sozialversicherungsnummer (SVN) oder einer Versicherungsbestätigung in Anspruch nehmen. Führen Sie dabei stets einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Diese Regelung stellt sicher, dass es während der Umstellung auf die E-Card mit Foto zu keiner Unterbrechung der medizinischen Versorgung kommt. Die 150-Tage-Frist gilt speziell für Fälle, in denen ein Foto verpflichtend nachgereicht werden muss.
Wenn Sie Ihre E-Card verloren haben, beantragen Sie bei Ihrer örtlichen ÖGK-Geschäftsstelle mit Ihrem Ausweis und einem Versicherungsnachweis einen Ersatz.
Für dringende Behandlungen können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einen vorläufigen Berechtigungsschein (provisorische E-Card-Berechtigung) anfordern. Dieser wird digital oder in Papierform ausgestellt und berechtigt Sie bis zum Erhalt der neuen Karte zum vollen Leistungsbezug. Auch hier gilt: Nehmen Sie zusätzlich einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Ist Ihre E-Card auch ohne Foto noch gültig?
Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle neu ausgestellten oder ersetzten E-Cards für Personen ab 14 Jahren ein deutlich erkennbares Lichtbild enthalten. Im Rahmen der verpflichtenden Umstellung wurden ältere Karten ohne Foto schrittweise ersetzt; spätestens bis zum 31. Dezember 2024 mussten betroffene Karten ausgetauscht sein. In vielen Fällen erfolgte die Aktualisierung automatisch.
Für bestimmte Personengruppen bleiben E-Cards ohne Foto jedoch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig:
- Kinder unter 14 Jahren (die Karte wird mit Vollendung des 14. Lebensjahres gesperrt, sofern keine Ausnahme vorliegt).
- Personen, die im Jahr der Ausstellung das 70. Lebensjahr vollendet haben, sowie ältere Versicherte mit einer aus Altersgründen ausgestellten Karte ohne Foto.
- Personen mit Pflegegeld der Stufen 4, 5, 6 oder 7.
Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, müssen Sie nichts unternehmen. Ihre E-Card berechtigt Sie weiterhin bundesweit zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, solange sie gültig ist. Alle anderen Versicherten sollten rechtzeitig auf eine E-Card mit Foto umstellen, um Einschränkungen beim Arztbesuch zu vermeiden.